Die Mitglieder

 

Mitglied kann bei uns werden:

  • Jede Einzelperson
  • Personenvereinigungen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Firmen
  • Gesellschaften


Die Mitgliedschaft wird nach Genehmigung der Beitrittserklärung durch den Vorstand des Vereines wirksam.
Mitglieder welche länger als 50 Jahre dem Verein angehören, werden zu Ehrenmitgliedern ernannt. Diese sind dann von den Beitragsanteilen für den Landesverband und Bundesverband befreit.

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