Die Anmeldung von Bienenvölkern
Die Haltung von Bienen bedarf aufgrund der Bienenseuchen-Verordnung einer Anmeldung beim zuständigen Veterinäramt.
Diese sind:
Für den Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg)
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Veterinäramt und Verbraucherschutz
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Der hierzu erforderliche Vordruck kann hier heruntergeladen werden.
Download Anmeldevordruck Ba-Wü (PDF)
Für den Kreis Bergstraße (Hessen)
Landratsamt Kreis Bergstraße
Amt für Gesundheit, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Tiergartenstraße 9
64646 Heppenheim
Der hierzu erforderliche Vordruck kann hier heruntergeladen werden.