Der Aufnahmeantrag

Mit der Mitgliedschaft im Verein sind zahlreiche Vorteile für den individuellen Imker verbunden.

Der Verein verwaltet die Mitgliederdaten in einer vertraulichen Online-Mitgliederverwaltung. Auch nach Jahren ist dokumentiert, wieviele Völker der einzelne Imker betreut hat. Die Förderung der Bienenzucht über Zuchtwarte und die Vermittlung von Zuchtstoff (Eier für die Königinnenbrut) oder auch die Praktiken der Völkervermehrung werden im Verein theoretisch und praktisch vorgestellt. Durch den wissenschaftlichen Austausch mit den Bieneninstituten und den Bienensachverständigen gewährleistet der Verein eine optimale Weitervermittlung von neuen Techniken und Praktiken der Bienenhaltung. Regelmäßige Schulungstermine der Imkerschulen werden im Verein vermittelt und auch eigene Schulungen mit den Bienenberatern der Regierungspräsidien durchgeführt.
Behandlungsmittel für Bienenvölker werden über den Verein zu besonders günstigen Konditionen abgegeben. Ferner haben Mitglieder eine umfassende Rechtsschutzversicherung, Sachversicherung und Unfallversicherung. In Vertreterversammlungen während des Imkertages besteht die Möglichkeit direkt komplizierte Sachthemen mit Sachkundigen und Wissenschaftlern zu besprechen. Durch die Teilnahme an Honigprämierungen oder durch Analysen, bei den zugelassenen Instituten kann jeder „Vereinsimker“ seine Qualität von Honig und Wachs unabhängig überprüfen lassen. Letztendlich profitiert jeder einzelne Imker von der Qualitätsmarke „Deutscher Imkerhonig“. Nach erfolgreichem Abschluß der Honigprüfung erhält der „Vereinsimker“ die Sachkunde „seinen“ Honig im Glas des Deutschen Imkerbundes abzufüllen und profitiert von der hohen Qualitätsgarantie durch den Gewährverschluß des Imkerbundes. Weiterhin erhalten Mitglieder auf Antrag monatlich eine Imkerzeitung zu besonderen Konditionen. Diese informiert zeitnahe über wichtige Änderungen und gibt zahlreiche Bezugsquellen bekannt. Abschließend setzt sich der Verein für die Erhaltung einer artenreichen Kulturlandschaft bei Behörden und Ministerien ein.

Der Vereinsbeitrag setzt sich deshalb aus den vorgenannten Gründen aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Grundbeitrag für den Deutschen Imkerbund
  • Werbebeitrag für den Deutschen Imkerbund
  • Grundbeitrag für den Landesverband
  • Rechts- Sach- und Unfallversicherung Grundbeitrag
  • Rechts- Sach- und Unfallversicherung Staffelbeitrag
  • Beitrag für den Ortsverein
  • Bezugspreis für das Magazin "bienen & natur" (wenn gewünscht)

 

Aufnahmegebühr

In den letzten 30 Jahren war der Zugang von Jungimkern in unserem Verein sehr gering. Der Verein konnte es sich leisten 1 bis 2 Jungimker, ohne Kostenausgleich für das erste Jahr, aufzunehmen und auch einen kostenfreien Ableger, der von den Vereins-Völkern am Lehrbienenstand gebildet wurde, an den Jungimker abzugeben.
Da das öffentliche Interesse an den Bienen in den letzten 5 bis 6 Jahren stark zugenommen hat und auch der Verein einen größeren Zuwachs an Jungimkern erfahren hat, können die aufkommenden Einstiegskosten nicht mehr zu 100% vom Verein übernommen werden.
 Der Vorstand hat deshalb beschlossen, dass der Verein, für die Aufnahme eines neuen Mitglieds, ab dem 01.01.2022 eine Aufnahmegebühr von 70,-- € erhebt.
Der Betrag ist, nach Abgabe des Aufnahmeantrags, innerhalb von 30 Tagen auf das Vereinskonto zu überweisen. Nach Eingang der Aufnahmegebühr wird der Antrag weiter bearbeitet und der Antragsteller bekommt ein entsprechenden Bescheid. Sollte die Aufnahmegebühr nicht innerhalb der angegebenen Frist auf das Vereinskonto eingegangen sein wird das Aufnahmeverfahren eingestellt.
 

Bankverbindung:    Volksbank Kurpfalz e.G.

                                   Heidelberg, Filiale Schriesheim

                                   IBAN: DE49 6709 2300 0033 2713 87

                                   BIC     GONODE61WNM

 

Verwendungszweck:  Aufnahmegebühr

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